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Vom Kind getragene Krankheitskosten eines Elternteils
Nach der Verfassungsbestimmung des § 34 Abs. 7 EStG sind Unterhaltsleistungen nur in Ausnahmefällen steuerlich als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Zu diesen Ausnahmen gehört die Tragung von Krankheitskosten eines Angehörigen. Während bei Kindern mangels eigenen Einkommens die Ermittlung des als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Betrags in der Regel problemlos möglich sein wird, stellt sich bei Angehörigen mit eigenem Einkommen – wie zumeist bei einem (Ehe-)Partner oder einem Elternteil – die Frage, in welchem Umfang Krankheitskosten vom Angehörigen selbst zu tragen sind, also bis zu welchem Betrag das eigene Einkommen des Angehörigen belastet werden muss. Während die LStR bei (Ehe-)Partnern davon ausgehen, dass dem (Ehe-)Partner von seinem eigenen Einkommen zumindest ein Betrag von 11.000 Euro verbleiben müsse, enthalten diese zu anderen Angehörigen wie Eltern keine Ausführungen. Der UFS hat nunmehr entschieden, dass einem alleinstehenden Elternteil von seinem eigenen Einkommen zumindest ein Betrag in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes verbleiben müsse.
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RV/2453-W/12 |
1. Der Fall
Die Mutter des Berufungswerbers ist pflegebedürftig. Sie führt in einem im Eigentum des Beru...