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BFGjournal 6, Juni 2012, Seite 240

Aufhebung des Baurechts und Rückerstattung der Grunderwerbsteuer

Hedwig Bavenek-Weber

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Aufhebung des Baurechts und Rückerstattung der Grunderwerbsteuer
RV/3667-W/10
§ 2 i. V. m. § 17 GrEStG

1. Der Fall

Mit dem Baurechtsvertrag 2005 begründete der Baurechtsgeber an dem Grundstück EZ zZz für die Berufungswerberin als Bauberechtigte für die Zeit ab für 40 Jahre ein Baurecht. Mit Kaufvertrag von 2010 verkaufte und übergab der Baurechtsgeber das Grundstück EZ zZz an die Berufungswerberin ohne die darauf errichteten Bauwerke. Das Baurecht wurde beendet, da es zu einer Vereinigung von Berechtigten- und Verpflichtetenstellung aus dem Baurechtsvertrag gekommen war. Das Finanzamt setzte vom vereinbarten Kaufpreis die Grunderwerbsteuer fest. Die Berufungswerberin stellte einen Antrag gemäß § 17 GrEStG, da mit dem Kaufvertrag die Baurechtseinräumung rückgängig gemacht worden sei. Das Finanzamt wies den Antrag ab, da keine Rückgängigmachung vorliege und der Kaufvertrag ein weiteres Rechtsgeschäft sei.

2. Die Entscheidung

Der UFS wies die Berufung im Wesentlichen als unbegründet ab. Gemäß § 17 GrEStG wird die GrESt auf Antrag nicht festgesetzt, wenn der ursprüngliche Erwerbsvorgang, in diesem Fall die dem Grundstück gleichgestellte Baurechtsbegründung, rückgängig gemacht wird. Die Beendigung d...

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