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BFGjournal 6, Juni 2012, Seite 218

Familienbeihilfe und weiterführende Berufsausbildung nach Abschluss der Schulausbildung

Ralf Schatzl

Wenn die Schulausbildung abgeschlossen und im Anschluss daran eine weiterführende Berufsausbildung angetreten wird, dabei aber eine Ausbildungslücke (von einigen Monaten) entsteht, stellt sich die Frage, ob in dieser Zwischenzeit der Anspruch auf Familienbeihilfe aufrecht bleibt.


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RV/0055-S/12

1. Der Fall

1.1. Ausgangsituation

Der Sohn der Berufungswerberin schloss nach Vollendung des 18. Lebensjahres seine Schulausbildung mit Matura im Juni 2011 ab. Noch im Juli 2011 traf er die Entscheidung, kein Sportstudium, sondern eine Ausbildung zum Polizisten zu beginnen.

Nach der Mitteilung, dass im Sommer keine Neuaufnahmen bei der Polizei durchgeführt würden, sondern dies frühestens im Herbst erfolgen würde, bewarb sich der Sohn der Berufungswerberin im September 2011 beim Landespolizeikommando. Er erhielt die Mitteilung, dass derzeit keine Ausbildungsplätze zur Verfügung stünden, die Bewerbung aber in Evidenz gehalten werde. Ab Dezember begann der Sohn der Berufungswerberin, in einem Einzelhandelsgeschäft zu arbeiten. Im Jahr 2012 wurde ihm ein Ausbildungsplatz bei der Polizei zugesagt.

1.2. Erstinstanzliches Verfahren: Rückforderungsbescheid, Berufungsvorentscheidung

Die Beruf...

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