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BFGjournal 6, Juni 2012, Seite 202

„Man kann nicht von Rechtssicherheit sprechen, wenn 2012 über einen Bescheid des Jahres 2002 abgesprochen wird“

Im UFSjournal zu Gast: Prof. Gerhard Gaedke, Steuerberater in Graz

Gerhard Gaedke

Prof. Gerhard Gaedke ist Steuerberater in Graz, Leiter der Außenstelle Steiermark des Fachsenats der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Vorsitzender des Kontaktkomitees der Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit dem Bundesministerium für Finanzen. Wir trafen den vielfachen Autor, der ständig zwischen Graz und Wien unterwegs ist, anlässlich der Vorbereitungen zum UFSjournal-Tag.

UFSjournal:Sie kommen gerade aus der Steiermark. Gibt es dort besondere (Steuer-) Anliegen?

Gerhard Gaedke: Nein. Im österreichweiten Vergleich fällt die etwas übertriebene Strenge manches Finanzstrafreferenten auf.

UFSjournal:Sie betreiben eine Landwirtschaft. Wie stehen Sie zur aktuellen Diskussion betreffend die landwirtschaftliche Pauschalierung?

Gerhard Gaedke: Bei der kleinstrukturierten Land- und Forstwirtschaft sollte es keine Änderung geben. Anders sieht es aber bei mittleren und größeren Betrieben aus. Es ist nicht einzusehen, dass selbst gewerbliche Kleinstbetriebe strenge Aufzeichnungspflichten haben – man denke an die Verpflichtung eines Theaterbuffet-Betreibers, der jeden einzelnen Umsatz aufzuzeichnen hat – und diese Aufzeichnungspflichten im land- und forstwirtschaftlichen Bereich zur Gänze fehle...

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