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Handelsvertreterpauschale zuzüglich Vorsteuern als Betriebsausgaben eines Versicherungsagenten?
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S. 40Handelsvertreterpauschale zuzüglich Vorsteuern als Betriebsausgaben eines Versicherungsagenten? | |
-F/10; beim VwGH anhängig unter 2011/15/0186 |
1. Der Fall
Der Berufungswerber ist an einer Versicherungs-OG als Mitunternehmer beteiligt. Daneben betreibt er ein Einzelunternehmen. Das Finanzamt veranlagte den Berufungswerber abweichend von seiner Erklärung zur Einkommensteuer mit der Begründung, das Handelsvertreterpauschale sei nicht gewährt worden, da es bereits bei der Mitunternehmerschaft berücksichtigt worden sei. Den auf den Berufungswerber entfallenden Gewinnanteil aus seiner Beteiligung an der Mitunternehmerschaft setzte das Finanzamt entsprechend dem Bescheid betreffend einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung an.
Der Berufungswerber erhob Berufung. In ihr führte er aus, die Inanspruchnahme der Pauschalierung sei bei mehreren Einkunftsquellen zulässig. Eine Einschränkung auf eine einzige Einkunftsquelle könne der Pauschalierungsverordnung nicht entnommen werden. Das Finanzamt erließ eine Berufungsvorentscheidung. Mit ihr änderte es den angefochtenen Bescheid insoweit ab, als es den Durchschnittssatz für Betriebsausgaben mit dem Höchstbetrag von 5.825 Euro berücksichtigte...