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Verfahrenseinstellung bei Löschung einer GmbH
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1. Der Fall
Das Finanzamt Klosterneuburg schrieb mit Haftungs- und Abgabenbescheiden dem Masseverwalter im Konkurs der Berufungswerberin Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2003 bis 2005 vor. Gegen diese Bescheide erhob der Masseverwalter Berufung. Die Berufung wurde dem UFS vorgelegt.
Dem Firmenbuch lässt sich entnehmen, dass über die Berufungswerberin mit Beschluss des Handelsgerichts Wien das Konkursverfahren eröffnet wurde und die Gesellschaft infolge des Konkurses aufgelöst ist. In weiterer Folge wurde der Konkurs aufgehoben. Der Masseverwalter vertritt die GmbH somit nicht mehr. Mit einem weiteren Beschluss des Handelsgerichts Wien erfolgte eine amtswegige Löschung gemäß § 40 FBG. Als letzter handelsrechtlicher Geschäftsführer scheint Ing. AB auf.
2. Die Entscheidung
Die Auflösung und Löschung einer im Firmenbuch eingetragenen juristischen Person hat bloß deklaratorischen Charakter (vgl. ) und beendet die Rechtsfähigkeit nicht, solange Vermögen vorhanden ist (vgl. ) und Rechtsverhältnisse zu Dritten nicht vollständi...