Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 1, Jänner 2012, Seite 19

Pauschalierung nach einer Schätzung

Hans Blasina

Begehrt der Steuerpflichtige im Rahmen einer Betriebsprüfung, in der die Besteuerungsgrundlagen mangels Aufzeichnungen geschätzt werden mussten, die Ausgaben durch Pauschalierung zu ermitteln, kann das Finanzamt dies nicht mit dem Hinweis auf fehlende Aufzeichnungen über die Einnahmen verwehren.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
§§ 17, 47 Abs. 2 EStG 1988, § 14 UStG 1994, §§ 135, 184 BAO

1. Der Fall

Aufmerksam wurde das Finanzamt auf den Berufungswerber (Herrn S) im Zuge einer Betriebsprüfung, die es in einem Architekturbüro durchführte. Dort hatte S nämlich einen Schreibtisch und erbrachte immer wieder Leistungen an den Architekten, die im Rahmen von Werkverträgen abgewickelt und an den Architekten mit Umsatzsteuer fakturiert wurden. Herr S hat jedoch beim Finanzamt in den geprüften Jahren keinerlei Einkommen- oder Umsatzsteuererklärungen abgegeben oder zumindest Einkommensteuererklärungen, in denen seine gewerbliche Tätigkeit nicht erklärt wurde. Daher führte das Finanzamt auch bei Herrn S eine Betriebsprüfung durch. Dabei gab S an, er sei auch für andere Firmen tätig gewesen. Da er keine Belege aufbewahrt hatte, musste das Finanzamt die entsprechenden Rechnungen von den jeweiligen Leistungsempfängern besorgen...

Daten werden geladen...