Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung mangels Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes
Kann ein verheirateter Steuerpflichtiger, dessen Ehegattin am Familienwohnsitz keine Einkünfte erzielt, einen behaupteten Vermögensnachteil durch eine allfällige Veräußerung seines Hauses am Familienwohnsitz nicht nachweisen, kann auch dem behaupteten Kaufkraftunterschied zwischen dem Familienwohnsitz und dem Arbeitsort nicht gefolgt werden und ist letztendlich auch der Bewirtschaftung eines Gartens am Familienwohnsitz keine „Erzielung eines Einkommens“ beizumessen, sind keine berücksichtigungswürdigen Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes gegeben.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Der Fall
Der Berufungswerber hat seinen Familienwohnsitz im Bundesland 1, wo er mit seiner nicht berufstätigen Ehegattin auf einem mit Schenkungsvertrag aus dem Jahr 1988 erworbenen Grundstück ein Einfamilienhaus errichtete. Die beiden haben dort seit ihren Hauptwohnsitz gemeldet. Der Arbeitsort des Berufungswerbers ist im S. 16 Bundesland 2, wo er seit 1990 Beamter in unbefristeter Stellung ist. Er hatte in der Regel zehn Tage Dienst im Bundesland 2 und sodann vier Tage frei.
In der Einkommensteuererklärung für 2007 begehrte der Berufungswerber Aufwe...