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BFGjournal 4, April 2020, Seite 192

Indexierung von Familienleistungen unionsrechtskonform?

(R. W.) – Vorabentscheidungsersuchen des RE/7100001/2020: Sind Art 18 und Art 45 Abs 1 AEUV, Art 7 Abs 1 und 2 Arbeitnehmerfreizügigkeits-VO (EG) 492/2011, Art 4, Art 5 Buchst b, Art 7 und Art 67 VO (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie Art 60 Abs 1 Satz 2 VO (EG) 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der VO (EG) 883/2004 dahin auszulegen, dass sie der Anwendung einer nationalen Regelung entgegenstehen, die vorsieht, dass Familienleistungen für ein Kind, das sich nicht tatsächlich ständig in dem diese Familienleistungen zahlenden Mitgliedstaat, sondern tatsächlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhält, auf Basis der vom Statistischen Amt der Europäische Union veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus für den jeweiligen Staat im Verhältnis zu dem die Familienleistungen zahlenden Mitgliedstaat anzupassen sind?

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