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BFGjournal 4, April 2012, Seite 134

Domainübertragung: Liegt eine Entnahme oder ein Verkauf vor?

Gerhild Fellner

Nach wie vor sind Entscheidungen von Finanzbehörden zur steuerlichen Behandlung von Internetdomains dünn gesät. Unter „Domain“ versteht man eine Internetadresse. Sie wird nur einmal vergeben und durch einen schuldrechtlichen Anspruch aus dem Registrierungsvertrag, den der „Domainholder“ gegen die Vergabestelle hat, abgesichert. Ein Internetauftritt ist umso erfolgreicher, je einprägsamer und aussagekräftiger die zugehörige Internetadresse, eben die Domain, ist. Ihr Wert wird somit von ihrer Prägnanz bzw. ihrem schlagwortartigen Charakter bestimmt. Es werden bisweilen hohe Summen bezahlt, um eine Domain von ihrem bisherigen Inhaber zu erwerben (vgl. Thiele, Steuerliche Abschreibung von Domainanschaffungskosten, ÖStZ 2005/999; derselbe, Der steuerfreie Domainverkauf, ÖStZ 2010/806).


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RV/0057-F/10

1. Der Fall

Berufungswerberin ist die A GmbH & Co KEG. Eine zentrale Rolle spielt der Kommanditist B. Im Zuge eine Betriebsprüfung wurde ein Domaintransfer, der im Jahr 2002 gegen einen Kaufpreis von 87.208 Euro an die C GmbH erfolgte, näher beleuchtet. Gegenstand des Transfers waren neun Domainnamen mit der Endung .com (Name einer Talschaft.com und acht Ortsnamen.com). Die Prüferin...

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