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BFGjournal 6, Juni 2013, Seite 216

Gestellungsvertrag versus Werkvertrag

Susanne Zankl

Im Erkenntnis vom , 2009/15/0175, hat der VwGH der in der Berufungsentscheidung vom , RV/0699-S/08, betreffend Haftungs- und Abgabenbescheide gem. § 99 EStG 1988 für den Zeitraum 2006, 2007 und Jänner bis Mai 2008 vertretenen Rechtsansicht des UFS, Außenstelle Salzburg, wonach der Tatbestand der Arbeitskräfteüberlassung erfüllt und damit das Gestellungsentgelt gem. § 98 Abs. 1 Z 3 i. V. m. § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 in Österreich der Abzugssteuer zu unterwerfen war, bestätigt.


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2009/15/0175; RV/0699-S/08
§§ 98 Abs. 1 Z 3; 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988

1. Der Fall

Unternehmensgegenstand der Berufungswerberin war das Biegen und Verlegen von Baustahl. Die Berufungswerberin war als Subunternehmerin für diverse Baugesellschaften im Baunebengewerbe tätig. Sie erbrachte dabei Subleistungen im Bereich von Eisenbiegertätigkeiten (Verlegung von Baueisen) auf diversen Baustellen in Österreich. Neben den im Unternehmen tätigen österreichischen Arbeitern wurden im Prüfungszeitraum überwiegend portugiesische Arbeitskräfte, die von ausländischen Unternehmern zur Arbeitsverrichtung nach Österreich versandt wurden, eingesetzt. Im Rahmen einer Betriebsprüfung im Jahr 2008 wurde die Tätigkeit der ausländ...

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