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BFGjournal 6, Juni 2013, Seite 200

UFS und Umsatzsteuerkarussell

Marco Laudacher

Umsatzsteuerkarusselle sind trotz aller Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten nach wie vor ein wesentlicher Faktor im Bereich des Umsatzsteuerbetrugs. Sie sind daher regelmäßig Gegenstand von Urteilen und Entscheidungen des EuGH, BFH, VwGH und UFS. Seit der EuGH-Rechtsprechung in den verb. Rs. C-439/04 und C-440/04, Axel Kittel und Recolta Recycling SPRL, ist insbesondere die Frage des „Wissenmüssens“ des „buffer“ in den Fokus der Aufmerksamkeit von Lehre und Rechtsprechung gerückt. Der UFS hat sich zu dieser Frage in seiner jüngsten Entscheidung ausführlich geäußert.


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RV/0739-L/08
§§ 11, 12, UStG 1994

1. Funktionsweise der Umsatzsteuerkarusselle

Waren aus einem Mitgliedstaat werden an Erwerber in einem anderen Mitgliedstaat steuerfrei verkauft. Der Erwerber (missing trader) veräußert die Ware – meist mit geringem Aufschlag – an einen Abnehmer (buffer I), der den in der Rechnung des missing trader ausgewiesenen Vorsteuerbetrag geltend machen kann. Der missing trader führt die Umsatzsteuer nicht ab und kann i. d. R. nicht mehr belangt werden, weil er nur kurze Zeit existiert. Der buffer I veräußert die Ware wiederum an einen buffer (II) mit (geringem) Gewinnaufschlag, der die H...

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