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BFGjournal 9, September 2020, Seite 379

Kfz-Leasing: Gebührenrechtliche Qualifikation von Zahlungspflichten bei vorzeitiger Vertragsauflösung und Wartungsverträgen

Thomas Leitner

Leasingverträge haben keinen einheitlichen feststehenden Inhalt, sondern treten in vielfältigen Varianten und Erscheinungsformen mit jeweils anderen Rechten und Pflichten auf. Erfüllt ein Leasingvertrag ausnahmslos alle Tatbestandsmerkmale, die nach § 33 TP 5 Abs 1 Z 1 GebG erforderlich sind, dann unterliegt dieser als „Bestandvertrag“ der Gebührenpflicht. Im gegenständlichen Fall hatte sich das BFG insbesondere mit Fragen zu dem der Bestandvertragsgebühr unterliegenden Wert iSd § 33 TP 5 Abs 1 GebG bei Kfz-Leasingverträgen auseinanderzusetzen.


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1. Der Fall

Die Beschwerdeführerin (Bf) hat im Streitzeitraum als Leasinggeberin laufend Leasingverträge über Personenkraftwagen abgeschlossen und Selbstberechnungen der Gebühren gemäß § 33 TP 5 GebG durchgeführt. Die im Streitzeitraum von der Bf abgeschlossenen Leasingverträge kamen dergestalt zustande, dass der Leasingnehmer der Bf jeweils einen schriftlichen Leasingantrag sowie einen gesondert unterfertigten schriftlichen Antrag auf Abschluss eines „Full-Service-Vertrages“ übermittelte und die Bf diese beiden Anbote mit einem einzigen Bestätigungsschreiben annahm. In der Annahmebestätigung wurden nochmals di...

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