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Zahnschienen sind kein Zahnersatz iSd § 6 Abs 1 Z 20 UStG
Die Steuerbefreiung für Zahnersatz des § 6 Abs 1 Z 20 UStG bzw Art 6 Abs 2 Z 1 UStG kann für den (innergemeinschaftlichen) Erwerb von kieferorthopädischen Behandlungsschienen nicht angewendet werden. Ihr Bezug ist somit der Umsatz- bzw Erwerbsbesteuerung zu unterziehen. Bei kieferorthopädischen Behandlungsschienen handelt es sich um durchsichtige, herausnehmbare Kunststoffschienen, welche nicht denselben medizinischen Zweck erfüllen wie Zahnkronen, Stiftzähne oder Zahnprothesen und nicht geeignet sind, natürliche Zähne zu ersetzen.
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, Revision nicht zulässig | § 6 Abs 1 Z 20 UStG, Art 6 Abs 2 Z 1 UStG, Art 132 Abs 1 Buchst e MwStSyst-RL, Art 140 Buchst a MwStSyst-RL |
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer betreibt eine Zahnarztpraxis für Kieferorthopädie. Die Behandlungen umfassen dabei im Wesentlichen die Durchführung von Zahnkorrekturen, kieferorthopädische Maßnahmen sowie das Einsetzen von Zahnspangen und Zahnschienen (kieferorthopädische Behandlungsschienen).
Die kieferorthopädischen Behandlungsschienen wurden von einem im EU-Ausland ansässigen Zahntechnikunternehmen bezogen. Der Erwerb wurde, aufgrund des unstrittigen Überschreitens der Erwerbsschwelle, von der Abgabenbehörde als innergemeinschaftlicher Erwerb qualifiziert und der...