Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz
1. Aufl. 2018
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§ 57 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Übersicht
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I. | Kommentierung | ||
II. | Judikatur | ||
III. | Gesetzesmaterialien | ||
A. | Stammfassung – LGBl Nr 52/2001 | ||
B. | Novelle 2005 – LGBl Nr 27/2005 | ||
C. | Novelle 2013 – LGBl Nr 44/2013 | ||
D. | Novelle 2015 – LGBl Nr 37/2015 | ||
E. | Novelle 2017 – LGBl Nr 8/2017 | ||
F. | Novelle 2017 – LGBl Nr 78/2017 |
I. Kommentierung
1
Historisch: Mit LGBl Nr 44/2013 wurde Abs 6 angefügt. Aufgrund des Versorgungsengpasses in der Grundversorgung und der so geschaffenen Sonderregelung des § 20a wurde das Inkrafttreten sowie Erlöschen der bis dahin erlangten Berechtigungen mit LGBl Nr 37/2015 geregelt. Mit LGBl Nr 8/2017 wurde aufgrund der Verlängerung des § 20a ebenso eine Verlängerung der Berechtigungen vorgesehen.
Die letzte wesentliche Änderung wurde mit LGBl Nr 78/2017 vorgenommen, mit welchem insbesondere dem Vorhaben des Bürokratieabbaus und der Deregulierung Rechnung getragen werden sollte.
II. Judikatur
2
: Die gemäß § 56 Abs. 1 Vlbg. BauG gebotene sinngemäße Anwendung des § 28 Abs. 7 leg. cit. auf frühere Verfahren (nach dem Baugesetz 1972) kann nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht dazu führen, dass die Jahresfrist des § 28 Abs. 7 Vlbg. BauG bei In-Kraft-Tre...