TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Lampert/Tschofen

Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3716-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lampert/Tschofen - Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz

§ 50a Besonderes Verfahren zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes

Stefan Lampert

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentierung
14
II.
Judikatur
57
III.
Gesetzesmaterialien
A.
Stammfassung – LGBl Nr 52/2001
8
B.
Novelle 2008 – LGBl Nr 34/2008
9
C.
Novelle 2013 – LGBl Nr 44/2013

I. Kommentierung

1

Historisch: Mit LGBl Nr 34/2008 wurde § 50a angefügt. Mit LGBl Nr 44/2013 wurde Abs 2 weitestgehend und Abs 3 vollständig eingefügt.

2

Zu Abs 1: Mit LGBl Nr 106/2017 wurde aufgrund der Verordnungsermächtigung die Verordnung der Landesregierung über Bauvorhaben, die Interessen des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes besonders berühren können, erlassen:

§ 1

Bauvorhaben, die Interessen des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes besonders berühren können

Bauvorhaben, die Interessen des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes besonders berühren können (§ 50a Abs. 1 des Baugesetzes), sind die Errichtung und wesentliche Änderung von

a)

Bauwerken mit einer überbauten Fläche von mehr als 800 m2, ausgenommen Bauwerke in den im Flächenwidmungsplan als Betriebsgebiet ausgewiesenen Bereichen;

b)

Bauwerken in Gebieten, für die kein Bebauungsplan über die Höhe besteht, mit einer Höhe von mehr als 15 m, in den im Flächenwidmungsplan als Betriebsgebie...

Daten werden geladen...