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BFGjournal 9, September 2020, Seite 347

Ein Novum im österreichischen Steuerrecht – die degressive Abschreibung kommt!

Gerald Moser

Aufgrund des Konjunktureinbruchs infolge der COVID-19-Krise hat die Regierung im Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) die Einführung einer degressiven Abschreibung vorgesehen. In der betriebswirtschaftlichen Theorie gehört diese Form der Abschreibung zum Standardrepertoire und ist bereits nach UGB/IFRS möglich, nur die steuerliche Anerkennung wurde ihr bislang versagt. Das hat sich nun ab geändert.

1. Formen und Wirkung der degressiven Abschreibung

Bei der degressiven Abschreibung handelt es sich um ein zeitabhängiges Abschreibungsverfahren; die degressive Abschreibung geht von jährlich sinkenden Abschreibungsbeträgen aus. Zu Beginn der Nutzungsdauer fallen demnach höhere Abschreibungsbeträge an als am Ende der Nutzungsdauer. Die degressive Abschreibung trägt in besonderem Maße dem Vorsichtsprinzip Rechnung, insbesondere wird das Risiko der technischen Überalterung berücksichtigt.

Im Rahmen der degressiven Abschreibung können zwei Methoden unterschieden werden:

  • Die arithmetisch degressive Abschreibung, die meist in Form der digitalen Abschreibung Anwendung findet. Die Abschreibung sinkt jährlich um den gleichen Betrag, den sogenannten Degressionsbetrag, der sich aus Abschreibungs...

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