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BFGjournal 2, Februar 2020, Seite 96

Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen bei formell richtigem Buchnachweis

Entscheidung: RV/2100838/2019, Revision nicht zugelassen.

Norm: Art 7 UStG.

Hat der Steuerpflichtige die vorgeschriebenen Nachweispflichten erfüllt, begründet dies die – widerlegbare – Vermutung, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit vorliegen (vgl Ruppe/Achatz, UStG, Art 7 Tz 28). Gegenteiliges muss vom Finanzamt bewiesen werden. Die Finanzbehörde ist nicht berechtigt, aus dem Fehlen zusätzlicher, über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehender Nachweise die Mangelhaftigkeit des Beleg- oder Buchnachweises abzuleiten (vgl BFH , V R 65/06).

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