Lampert/Tschofen

Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3716-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lampert/Tschofen - Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz

§ 47 Beseitigung

Sabrina Tschofen

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentierung
13
II.
Judikatur
4
III.
Gesetzesmaterialien
 
 
A.
Stammfassung – LGBl Nr 52/2001
57
 
B.
Novelle 2013 – LGBl Nr 44/2013
8

I. Kommentierung

1

Historisch: Mit LGBl Nr 44/2013 wurde lediglich die Ergänzung der vorgeschriebenen Bescheidform vorgenommen.

2

Zu Abs 1: Die Regelung über die Beseitigung von Bauwerken, sonstigen Anlagen oder Teilen steht in engem Zusammenhang mit § 45 sowie § 46. Sie ist insbesondere nur dann anzuwenden, wenn gegen die Erhaltungspflicht verstoßen wird, nicht jedoch, wenn eine bewilligungslose Anlage beseitigt werden soll. Diesfalls ist gem § 40 vorzugehen.

Im Konkreten gibt es zwei Anwendungsfälle des § 47:

  • Die Instandsetzung iSd § 46 ist wirtschaftlich nicht zumutbar und aus Gründen der Sicherheit oder Gesundheit oder des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes erforderlich.

  • Der Eigentümer bzw Bauberechtigte ist einer Aufforderung zur Instandsetzung nicht rechtzeitig nachgekommen und die zuvor angeführten Gründe erfordern eine Beseitigung der Anlage.

Beachte dazu auch die Kommentierung zu § 46 (insbesondere die Rsp zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit, § 46 Abs 1 Rz 2) sowie die Materialien in Rz 6.

3

Zu Abs 2: Ähnlich wie zu § 46 ausgeführ...

Daten werden geladen...