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BFGjournal 2, Februar 2020, Seite 82

Rekurs: Zu Unrecht erfolgte Bewilligung einer Konteneinschau durch das BFG

Michael Rauscher

Das BFG hatte sich zum ersten Mal mit dem Rekurs eines Abgabepflichtigen gegen die Bewilligung eines Auskunftsverlangens der Abgabenbehörde an sein kontoführendes Kreditinstitut zu befassen und mit Beschluss entschieden, dass die Konteneinschau vom BFG zu Unrecht bewilligt wurde. Während das BFG in der Rekursentscheidung die Bewilligungsfähigkeit des Auskunftsverlangens in formaler Hinsicht bejaht hat, hat es die Begründung des Auskunftsverlangens als zu wenig konkret erachtet, um die Berechtigung der Abgabenbehörde, vom Kreditinstitut Auskunft zu verlangen, zu bejahen.


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KR/2100001/2019, Revision nicht zugelassen

1. Das Auskunftsverlangen und seine Begründung

Die Abgabenbehörde legte dem BFG im September 2019 ein Auskunftsverlangen elektronisch zur Bewilligung vor. Darin verlangte die Abgabenbehörde von einem Kreditinstitut, bei dem der Rekurswerber der Inhaber eines Kontos war, die Auskunft über alle Kontobewegungen (Eingänge sowie Ausgänge) im Zeitraum bis .

In der (als Antrag auf Genehmigung einer Konteneinschau bezeichneten) Begründung des Auskunftsverlangens stellte die Abgabenbehörde ihre Berechtigung, vom Kreditinstitut die Auskunft zu diesem K...

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