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BFGjournal 2, Februar 2020, Seite 69

Normenprüfungsantrag: Abzinsung von Jubiläumsgeldrückstellungen verfassungswidrig?

Andrea Ebner

Der Bildung von Jubiläumsgeldrückstellungen ist ein Rechnungszinsfuß von 6 % zugrunde zu legen. Dieser Zinssatz könnte aufgrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus über dem Marktzinssatz liegen. Fraglich ist, ob eine derartige Verzinsung mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz im Einklang steht. Dies wurde jüngst vom BFG mit bestätigt. Verfassungsrechtliche Bedenken hegte das BFG jedoch hinsichtlich der unterschiedlichen Höhe der Zinssätze für die Bildung langfristiger Rückstellungen und stellte dahingehend Normenprüfungsanträge an den VfGH.


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RV/5101415/2019 (VfGH-Beschwerde anhängig unter E 4398/2019); RN/7100001/2019 (beim VfGH unter G 9/2020 anhängig), RN/7100003/2019 (beim VfGH unter G 12/2020 anhängig)
§§ 9, 14 EStG 1988

1. Bildung von steuerlichen Rückstellungen

Mit dem StRefG 1993 wurde erstmals ein autonomer steuerlicher Rückstellungsbegriff geschaffen. Dieser orientierte sich am steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzip und sah folglich gewisse Abweichungen vom unternehmensrechtlichen Rückstellungsbegriff vor. Zulässig nach § 9 EStG 1988 war nunmehr die Bildung von Rückstellungen für (1) Anwartschaften auf Abfertigungen, (2) laufende Pensionen und Anwartsc...

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