Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz
1. Aufl. 2018
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§ 40 Herstellung des rechtmäßigen Zustandes
Übersicht
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I. | Kommentierung | ||
II. | Judikatur | ||
III. | Gesetzesmaterialien | ||
A. | Stammfassung – LGBl Nr 52/2001 | ||
B. | Novelle 2007 – LGBl Nr 44/2007 | ||
C. | Novelle 2013 – LGBl Nr 44/2013 | ||
D. | Novelle 2017 – LGBl Nr 47/2017 |
I. Kommentierung
1
Historisch: Eine erste Änderung der Gesetzesstelle wurde mit LGBl Nr 44/2007 in Abs 2 erster Satz sowie in Abs 3 zweiter Satz vorgenommen. Mit LGBl Nr 44/2013 wurde sodann eine Anpassung im Hinblick auf die bescheidmäßige Erledigung vorgenommen. Zuletzt wurden Abs 1 sowie Abs 2 mit LGBl Nr 47/2017 grundlegend modifiziert bzw ersetzt. Ebenso sind die Änderungen bzw Ergänzungen in Abs 3 (letzter Satz) auf dieselbe Novelle zurückzuführen. Abs 5 wurde zeitgleich gestrichen und die übrigen Absätze wurden entsprechend umnummeriert.
2
Anmerkung: Bei den in dieser Bestimmung vorgesehenen Instrumenten handelt es sich um solche der „Baupolizei“. Zwar enthält das Vlbg BauG noch weitere solche Instrumente (bspw in § 39 oder auch § 48 und § 49), doch handelt es sich hierbei um die am ausführlichsten geregelten Instrumente.
Aufgrund des Zusammenhangs von § 39 und § 40 ist auf die Rechtsprechung des VwGH hinzuweisen, welcher die Fra...