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BFGjournal 2, Februar 2020, Seite 60

Beendigung einer Unternehmensgruppe durch gruppenfremde Abtretung

Entscheidung: RV/4100333/2018, Revision zugelassen; Amtsrevision eingebracht.

Norm: § 9 KStG.

Zunächst bestand eine Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG zwischen einer Großmutter (100%-Anteil an Tochter), einer Tochter (100%-Anteil an der Enkelin) und einer Enkelin. Im zweiten Jahr der Gruppenzugehörigkeit hat die Tochter ihre 100%-Anteile an der Enkelin in die Großmutter eingebracht. Danach trat die Großmutter ebenso im zweiten Jahr alle ihre 100%-Anteile an der Tochter einer gruppenfremden Privatstiftung ab.

Durch diese gruppenfremde Abtretung scheidet zwar die Tochter aus der Gruppe aus, die Gruppenzugehörigkeit der Enkelin bleibt jedoch entgegen der Ansicht des Finanzamtes erhalten (vgl § 9 Abs 5 KStG; Mayr/Bodis/Lachmayer in Doralt/Ruppe; Grundriss des Steuerrechts I12, 467 Tz 953; in diese Richtung weisend auch § 9 Abs 9 Teilstrich 2 letzter Satz KStG).

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