TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Lampert/Tschofen

Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3716-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lampert/Tschofen - Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz

§ 35 Planabweichungen

Sabrina Tschofen

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentierung
13
II.
Judikatur
410
III.
Gesetzesmaterialien
Stammfassung – LGBl Nr 52/2001
11, 12

I. Kommentierung

1

Historisch: Die Bestimmung hat seit der Einführung des Vlbg BauG 2001 keine Änderung erfahren.

2

Zu § 35: Mithilfe dieser Bestimmung wird seitens der Gesetzgeber klargestellt, dass eine Abweichung von einem genehmigten Projekt nur dann ohne neuerliche behördliche Abhandlung möglich ist, wenn dieses für sich alleine als freies Bauvorhaben iSd § 20 subsumiert werden kann (siehe dazu auch die ErläutRV in Rz 11).

Daraus folgt, dass bei Abweichungen, sofern es sich nicht um freie Bauvorhaben iSd § 20 handelt, ein neuerlicher Bauantrag bzw eine Bauanzeige einzubringen ist. Über den Bauantrag bzw die Bauanzeige ist das übliche Verfahren abzuhalten. Die entsprechenden Voraussetzungen (bspw eine allfällige Abstandsnachsicht der Nachbarn, die erforderliche Zustimmung der Eigentümer) sind auch bei Planabweichungen vorzulegen. Unterscheiden kann sich der Verfahrensablauf insofern, als dass uU eine mündliche Verhandlung unterbleiben und das entsprechende Parteigehör schriftlich eingeräumt werden kann.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch die Verordnung d...

Daten werden geladen...