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Noch kein Finale für finale Verluste
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im Juni 2019 mit zwei neuen Urteilen die Thematik der grenzüberschreitenden Verwertung finaler Verluste um weitere Facetten bereichert. Bedauerlicherweise hat dies nicht zu einer Klärung wesentlicher Fragen beigetragen, sondern wiederum neue Zweifel aufgeworfen.
Die Verwertbarkeit finaler Verluste beschäftigt die Gerichte, die Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten sowie die Steuerpflichtigen mittlerweile seit beinahe 15 Jahren. Dass die zahlreichen Judikate des EuGH zu diesem Thema keine konstante Linie haben und häufig neue Fragestellungen bringen, zeigen die vielen diesbezüglichen Aufsätze und regelmäßig auch die Schlussanträge der Generalanwälte.
Im Folgenden soll kurz die bisherige Entwicklung der finalen Verlustjudikatur dargestellt und die beiden neuen Urteile im Lichte dessen beleuchtet werden. Weiters sollen noch offene Fragestellungen skizziert werden.
1. Bisherige Entwicklung der Judikatur des EuGH zu finalen Verlusten
In seinem Grundsatzurteil vom in der Rs Marks & Spencer sprach sich der EuGH gegen die unionsrechtliche Verpflichtung einer laufenden grenzüberschreitenden Verlustverwertung aus, bejahte allerdings ...