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BFGjournal 10, Oktober 2019, Seite 379

„Richtungsweisende“ Erkenntnisse des BFG im Ertragsteuerrecht

Bernhard Renner

Der folgende Beitrag basiert auf einem Vortrag anlässlich des Symposions „Fünf Jahre Finanzgerichtsbarkeit in Österreich“ im September 2019. Das grundsätzliche Thema wurde vom Veranstalter (Vereinigung der Finanzrichter) vorgegeben, Anzahl und Auswahl der besprochenen Entscheidungen waren dem Autor überlassen. Sie ergaben sich einerseits aus der (knappen) Vortragszeit und andererseits aus dem Attribut der „Richtungsweisung“. Zusätzlich sollten sie auch „aktuell“ sein – dh alle der im Vortrag bzw in diesem Beitrag thematisierten Entscheidungen sind jünger als ein Jahr.

1. Wann ist eine Entscheidung „richtungsweisend“?

Die Gründe, warum eine Entscheidung bedeutsam bzw „richtungsweisend“ sein mag, sind vielschichtig und unterliegen selbstredend der subjektiven Sicht des Auswählenden. Bewusst ohne tiefe Überlegungen anzustellen, gleichsam aus dem „Bauch heraus“, fielen mir mehr als ein Dutzend möglicher, teils sogar einander widersprechender, Gründe ein:

  • Erstmalige Befassung mit einem Rechtsproblem,

  • Entwickeln einer Judikaturlinie zu neuen Bestimmungen (zB ImmoESt oder GrundanteilV),

  • besonders „schwieriges“ Rechtsproblem,

  • Abweichen von Literaturansichten, Verwaltungspraxis etc,

  • Bewirken einer...

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