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Einlagensicherung in Österreich
Nach ruhigen Jahren – zwischen 1974 und 2019 wurden in Österreich nur neun kleinere Bankinsolvenzen gezählt – geht es seit 2020 Schlag auf Schlag: Die Insolvenzen von Anglo-Austrian Bank, Commerzialbank Mattersburg und AutoBank sowie jüngst die von der Bankenaufsicht untersagte Fortführung des Geschäftsbetriebs der Sberbank Europe forderten die heimische Einlagensicherung, stellten aber auch ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis.
Ein guter Anlass, um einen Blick auf das System der österreichischen Einlagensicherung zu werfen, den Schutz eigener privater und betrieblicher Einlagen zu überprüfen und, falls erforderlich, die Einlagen über Banken und Sicherungseinrichtungen zu streuen.
1. Grundlegendes
Europarechtliche Grundlage ist die Richtlinie 2014/49/EU, die die Einlagensicherung in der EU durch zwei Kernelemente harmonisiert: einen Höchstbetrag von 100.000 € und die Schaffung von (noch nationalen) Einlagensicherungsfonds. Ein EU-weiter Sicherungsfonds im Rahmen der Vollendung der Bankenunion ist zwar geplant, aber politisch umstritten.
Die Umsetzung in Österreich erfolgte durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG), das Mitte August 2015 in Kraft getreten ist...