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Lampert/Tschofen

Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3716-7

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Lampert/Tschofen - Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz

§ 21a Energieausweisdatenbank

Sabrina Tschofen

Übersicht


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I.
Kommentierung
16
II.
Judikatur
7
III.
Gesetzesmaterialien
A.
Novelle 2014 – LGBl Nr 22/2014
812

I. Kommentierung

1

Historisch: Der gesamte § 21a wurde mit LBGl Nr 22/2014 eingeführt.

2

Zu Abs 1: Die Einrichtung einer entsprechenden Energieausweisdatenbank ist zwingend vorzusehen. Ebenso ist eine geeignete Online-Applikation zu schaffen. Die Registrierung, Dateneinbringung sowie -abfrage ist unmissverständlich unentgeltlich zur Verfügung zu stellen (siehe auch Rz 8).

3

Zu Abs 2: Für diesen Absatz ist auch § 21 Abs 2 von besonderer Relevanz. Der Inhalt der zu registrierenden Daten ergibt sich aus § 4 BaueingabeVO (siehe dazu die Kommentierung bzw die Materialien zu § 21 Rz 8).

4

Zu Abs 3: Durch den gesetzlich verankerten Online-Zugriff soll ein jederzeitiger Zugriff auf die das Gebäude betreffenden Daten möglich sein (siehe auch Rz 10).

5

Zu Abs 4: Diese Bestimmung ist im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz; siehe Rz 11) zu lesen. Der Austausch von Daten des zentralen AGWR (Adress-, Gebäude- und Wohnregister bei der Statistik Austria) sowie der Energieausweisdatenbank wird automatisiert.

6

Zu Abs 5: Eine Verlagerung d...

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