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BFGjournal 2, Februar 2012, Seite 73

Keine umgründungssteuerliche Begünstigung für die Einlage einer Fertigungsstraße ohne Teilbetriebseigenschaft, Einbringungsbilanz und Beschreibung im Einbringungsvertrag, sondern Tausch gemäß § 6 Z 14 EStG 1988

Klaus Hirschler, Gottfried Sulz und Christian Oberkleiner

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Keine umgründungssteuerliche Begünstigung für die Einlage einer Fertigungsstraße ohne Teilbetriebseigenschaft, Einbringungsbilanz und Beschreibung im Einbringungsvertrag, sondern Tausch gemäß § 6 Z 14 EStG 1988
§§ 12, 15 UmgrStG, § 24 EStG 1988

1. Der Fall

Die österreichische A. GmbH war Eigentümerin einer in der Slowakei gelegenen Fertigungsstraße zur Erzeugung von Müllsäcken. Alleingesellschafter der A. GmbH war Herr B., welcher auch Mehrheitsgesellschafter der slowakischen Gesellschaft C. war.

Die Fertigungsstraße war seit ihrer Anschaffung am Firmenstandort der slowakischen C. aufgestellt und dort im Produktionsbetrieb. Das Personal zur Bedienung der Maschine wurde von der C. gestellt.

Mit Vertrag vom August 2000 erwarb die A. GmbH sämtliche Anteile des B. an der slowakischen C. Zeitgleich wurde die Fertigungsstraße von der A. GmbH an die C. übereignet und der Gesellschaftsvertrag der C. im Rahmen eines „Nachtrages“ zum Gesellschaftsvertrag (unter anderem) insofern geändert, als die Fertigungsstraße (15 Fakturennummern über die angeschafften, aktivierten und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschriebenen Maschinen, die in ihrer Gesamtheit die streitgegenständliche Fer...

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