Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz
1. Aufl. 2018
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Verordnung der Landesregierung über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelgenheiten der Landes- und Gemeindeverwaltung und über die Art der Einhebung der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Bundes-, Landes-, und Gemeindeverwaltung bei den Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände
StF: LGBl.Nr. 78/2014
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der § 2 und 5 Abs. 3 des Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 10/1974, in der Fassung LGBl.Nr. 20/2000 und Nr. 58/2001, und des § 78 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991, in der Fassung BGBl. I Nr. 5/2008, wird verordnet: