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LCD-Fernseher als Werbungskosten
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LCD-Fernseher als Werbungskosten | |
-K/11 |
1. Der Fall
Der Steuerpflichtige, ein Lehrer und Versicherungsberater, beantragte die Berücksichtigung von Werbungskosten in Höhe von 400 Euro. Er habe ein LCD-Fernsehgerät um 809,57 Euro erworben, welches auch als PC-Monitor verwendet werden könne. Er verwendet dieses Gerät zur Notensatzpartiturenerstellung und Bearbeitung im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Gitarrelehrer. Es würden 50 % der Anschaffungskosten geltend gemacht.
Das Finanzamt vertrat die Ansicht, dass die Aufwendungen für den Erwerb eines Fernsehgerätes als Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig wären.
In der Folge wurde eine ausführliche Berufungsvorentscheidung erlassen. Der UFS hat das Finanzamt nach Vorlage der Berufung um Durchführung eines Ortsaugenscheines ersucht.
2. Die Entscheidung
In der Berufungsentscheidung stellte der UFS unter Hinweis auf die Bestimmung des § 20 EStG 1988 und das Erkenntnis des , klar, dass dann, wenn für die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes tatsächlich eine private Mitveranlassung besteht, auch eine betriebliche/berufliche Mitveranlassung nichts daran ändere, dass die angefallenen Aufwend...