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BFGjournal 2, Februar 2012, Seite 67

Kenntniserlangung von einem Wiederaufnahmsgrund

Johann Fischerlehner

In dem vom VwGH nun entschiedenen Fall (siehe auch , besprochen durch Fischerlehner in UFSjournal 2009, 236) wurde vertreten, dass die Kenntnisse des steuerlichen Vertreters im Feststellungsverfahren auch dem jeweiligen (ehemaligen) Gesellschafter in seinem Einkommensteuerverfahren zuzurechnen sind, unabhängig davon, ob dieser den Abgabepflichtigen im Einkommensteuerverfahren vertritt. Der VwGH folgte in seinem Erkenntnis vom , 2009/15/0153, dieser Ansicht des UFS.


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1. Der Fall

Der UFS stellte fest: Die steuerliche Vertreterin der Mitunternehmerschaft, an welcher die Beschwerdeführerin beteiligt gewesen sei, habe bereits im Juni 2006 Kenntnis davon gehabt, dass verstorbene Personen „im Feststellungsbescheid enthalten“ gewesen seien. Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden würden nicht zu neuen Tatsachen führen; maßgeblich sei daher nicht die Berufungsentscheidung des UFS, sondern die Kenntnis über die Unhaltbarkeit des Feststellungsbescheides an sich.

Die steuerliche Vertreterin der Mitunternehmerschaft habe die Gesellschafter informieren müssen, weil der Feststellungsbescheid als b...

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