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Verpflegungsleistungen auf einem grenzüberschreitend eingesetzten Flusskreuzfahrtschiff
Verpflegungsleistungen, die auf einer üblichen Flussschifffahrtsreise (z. B. zwischen Amsterdam und Budapest) angeboten werden und im Pauschalentgelt enthalten sind, erfüllen die Voraussetzungen einer unselbständigen Nebenleistung. Sie sind nicht etwa zur Gänze gemäß § 3a Abs. 12 UStG (d. h. aufgrund des Unternehmensortes) in Österreich zu versteuern ( RV/0326-I/11).