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BFGjournal 2, Februar 2012, Seite 50

Kosten der Hauskrankenpflege für die mittellose Mutter als außergewöhnliche Belastung

Angela Stöger-Frank

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Kosten der Hauskrankenpflege für die mittellose Mutter als außergewöhnliche Belastung
; beim VwGH anhängig unter 2012/13/0012

1 . Der Fall

Der Berufungswerber hat im Jahr 2005 das Elternhaus gegen die Gewährung eines Wohnungsgebrauchsrechts übernommen. Im Jahr 2008 hat er für die mittellose Mutter einen Pflegeaufwand in Höhe von 17.155,39 Euro als außergewöhnliche Belastung unter Berücksichtigung des Selbstbehalts geltend gemacht.

2. Die Entscheidung

Entscheidung des UFS: Der UFSbegründete die Anerkennung dieses Betrags damit, dass die Zwangsläufigkeit der Kostübernahme in der rechtlichen und sittlichen Verpflichtung zur Unterhaltsleistung, nicht aber im Zusammenhang mit der Liegenschaftsübertragung zu sehen ist.

Eine gewisse zeitliche Nähe zum Anfall der Pflegekosten ist zwar nicht von der Hand zu weisen, allerdings wurde im Übergabsvertrag ausdrücklich ein lebenslanges Wohnungsgebrauchsrecht der Übergeber vereinbart, sodass das Haus einer Verwertung nicht zugänglich ist (siehe auch ; ; RV/0527-I/08; , RV/0670-G/08, wo jeweils der Verkehrs- oder Schätzwert einer geschenkten Liegenschaft die Höhe der übernommenen Pflegekosten bei ...

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