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BFGjournal 2, Februar 2012, Seite 45

Möglichkeiten und Grenzen einer amtswegigen Wiederaufnahme

Peter Unger

Die meisten Fälle einer abgabenbehördlichen Prüfung enden mit der Verfügung einer Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen. Aus diesem Grund kommt der Frage der Rechtmäßigkeit einer solchen Wiederaufnahme große praktische Bedeutung zu. Der folgende Beitrag soll am Beispiel zweier konkreter Fallkonstellationen die Voraussetzungen einer amtswegigen Wiederaufnahme klären und damit die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen einer ebensolchen aufzeigen.


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1. Einführung

„Recht, das keine Kraft hat, ist nicht Recht.“ Dieser allseits bekannte und oft zitierte Ausspruch von Klecatsky weist auch auf das nötige Problembewusstsein im Zusammenhang mit Normen, die eine Rechtskraftdurchbrechung vorsehen, hin. In jedem Rechtsstaat sollte das Institut der Rechtskraft die Regel und eine Rechtskraftdurchbrechung die Ausnahme darstellen. Dem Gesetzgeber steht es im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes frei, ebensolche Ausnahmen zu normieren. Hierbei ist es jedoch verfassungsrechtlich systemimmanent, dass jede Ausnahme durch eine besondere sachliche Rechtfertigung legitimiert werden muss. Die sich aus dem allgemeinen Sachlichkeitsgebot des Art. 7 B-VG und de...

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