Lampert/Tschofen

Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3716-7

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Vlbg BauG | Vorarlberger Baugesetz (1. Auflage)

S. 1Vorbemerkung

1. Einleitung

Das Wort „Baurecht“ ist ein relativ weiter Begriff und daher ungenau, weil damit unterschiedliche Bereiche des Rechts mitumfasst sind: einerseits das sog „private Baurecht“, worunter die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Beteiligten zu verstehen sind, und andererseits das sog „öffentliche Baurecht“, bei dem Sicherheit, Umweltschutz, einwandfreie Beschaffenheit von Bauten und Gesundheit im Vordergrund stehen. Neben dieser Unterscheidung – privates und öffentliches Baurecht – umfasst der Begriff „Baurecht“ aber auch das dingliche, veräußerliche, vererbliche und zeitlich beschränkte Recht, ein Bauwerk auf fremdem Grund zu erstellen oder zu haben. Summa summarum ist das Baurecht die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen.

2. Das „neue“ Vorarlberger Baugesetz 2001

Dieser Kurzkommentar behandelt das öffentliche Baurecht, und zwar genauer das „neue“ Vorarlberger Baugesetz, welches am in Kraft getreten ist und das bisher geltende Vorarlberger Baugesetz 1972 abgelöst hat. Mit diesem am in Kraft getretenen Vorarlberger Baugesetz wurde eine umfassende Baurechtsreform durchgeführt, die einerseits im Zeichen von Deregulierung, ...

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