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BFGjournal 10, Oktober 2013, Seite 379

Was zählt bei einem Bestandvertrag über Veranstaltungsräume alles zum Entgelt?

Hedwig Bavenek-Weber

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Was zählt bei einem Bestandvertrag über Veranstaltungsräume alles zum Entgelt?
RV/1739-W/09, RV/1737-W/09
§§ 17, 33 TP 5 GebG

1. Der Fall

Im Jahr 2008 vermietete die Berufungswerberin als Bestandgeberin an Herrn NN ein Bestandobjekt für die Durchführung einer Vorstellung einer Veranstaltung für eineinhalb Tage.

Die Bestandgeberin (Berufungswerberin) stellt zur Verfügung: Räumlichkeiten samt einer Bühne in einem festgelegten Ausmaß, eine ausreichende Arbeitsbeleuchtung der Bühne, eine Haustonanlage, das für die Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung notwendige Personal, das zur Durchführung der Personen- und Behältniskontrollen an sämtlichen Publikumszugängen, der Einlasskontrollen im Backstage-Bereich sowie der Absicherung der Bühne und des technischen Equipments im Publikumsbereich erforderliche Security-Personal, den nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Sanitätsdienst gegen ein besonderes Entgelt, am Veranstaltungstag einen Elektriker sowie einen Mechaniker zum Aufbaubeginn, einen ausreichenden Buffetbetrieb, Verkaufsstände für bestimmte Unternehmungen sowie eine Publikumsgarderobe zu den üblichen Entgelten, die notwendigen sanitären Anla...

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