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Umsatztantiemen an einen Gesellschafter: verdeckte Ausschüttung?
An einen Gesellschafter-Geschäftsführer geleistete Umsatztantiemen bergen die Gefahr von Gewinnabsaugungen zu dessen Gunsten zu Lasten der Gesellschaft in sich. Fällt die Tantieme nicht in die Aufbau- oder Umbauphase eines Unternehmens und ist sie auch zeitlich nicht begrenzt, sprechen die Umstände dafür, dass sie gesellschaftlich veranlasst ist und somit zu einer verdeckten Ausschüttung führen kann.
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1. Der Fall
1.1. Feststellungen der Betriebsprüfung
Die berufungswerbende GmbH (im Folgenden Bw-GmbH), alleiniger Gesellschafter ist deren Geschäftsführer (im Folgenden: GF), hält eine Beteiligung von 50 % an einer weiteren GmbH (im Folgenden: A-GmbH), den Rest hält GF. Gegenstand beider Unternehmen ist Tätigkeit auf dem Gebiet der Werbung. Die Bw-GmbH wird ausschließlich für die A-GmbH tätig. Sie beschäftigt keine Dienstnehmer. GF ist im Werkvertrag für sie tätig und übt im Auftrag der A-GmbH diese Tätigkeiten für Kunden der A‑GmbH aus. Die Verrechnung erfolge dergestalt, dass die Bw-GmbH an die A-GmbH Rechnungen über erbrachte Leistungen legt. Für das Honorar des GF besteht eine Vereinbarung zwischen ihm und der Bw-GmbH, dass 50 % deren Erlöse an ihn als Hon...