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BFGjournal 1, Jänner 2022, Seite 23

Teilwertuntergrenzen bei Immobilien des abnutzbaren Anlagevermögens

Martin Pröll

Neben dem System widerlegbarer Teilwertvermutungen hat die höchstgerichtliche Rechtsprechung „aus der Not heraus“ ein Konstrukt von Teilwertober- und untergrenzen erschaffen, um das Bewertungsermessen des Rechtsanwenders einzuschränken und eine praktikable Schätzung auf den Weg zu bringen. Teilwertober- und unterkanten stellen nicht die objektive Feststellbarkeit des Teilwerts sicher und sind auch kein probates Mittel, um dem Teilwertbegriff seinen Mythos vom „unbekannten Wesen“ zu nehmen. Nachstehend wird der Frage nachgegangen, wo die von Judikatur, Lehre, Schrifttum und Verwaltungsübung gezogenen Untergrenzen der Teilwertbandbreite bei Immobilien des Anlagevermögens verlaufen.

1. Der Teilwert als betrieblicher Zusammenhangswert

Der Teilwert ist als Wert definiert, den ein fiktiver Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut unter Bedachtnahme auf eine Fortführung des Unternehmens ansetzen würde.

Einer Teilwertermittlung ist nicht der highest & best use aus der Perspektive des potenziellen Marktteilnehmers zugrunde zu legen, sondern vielmehr jener Funktionsnutzen, den der fiktive Unternehmenserwerber einer – schon dem Betriebsvermög...

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