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Zufluss von Geschäftsführerbezügen ohne faktischen Mittelzufluss
Gelangt ein Geschäftsführerbezug eines dominierenden Gesellschafters nicht (in voller Höhe) zur effektiven Auszahlung, stellt sich aus steuerrechtlicher Sicht die Frage, ob es zu einem „Zufluss“ gekommen ist oder nicht. Der UFS ging trotz eines behaupteten „Verzichtes“ und eines unterbliebenen effektiven Mittelflusses mangels Fremdüblichkeit der Konstellation von einem Zufluss an den Geschäftsführer und somit auch von einer Steuerpflicht aus.
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RV/3769-W/08, RV/3768-W/08; VwGH-Beschwerde zu 2013/15/0281 eingebracht |
1. Der Fall
Der Berufungswerber ist geschäftsführender Alleingesellschafter einer GmbH. Er erklärte in den Streitjahren Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Leitung und Führung der operativen Geschäfte der GmbH, an der er zu 100 % beteiligt war. Die Gewinnermittlung erfolgte nach der sog. „Basispauschalierung“ unter Ansatz von pauschalierten Betriebsausgaben gem. § 17 Abs. 1 EStG 1988.
Die Tätigkeit des Berufungswerbers wurde auf Grundlage eines mit der GmbH im Jahr 1999 abgeschlossenen Werkvertrags unter Abrechnung der geleisteten Arbeitsstunden erbracht. Das Honorar setzte sich in den Streitjahren einerseits aus den geleisteten Arbeitsstunden zu einem vereinbarten Stundensatz ...