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BFGjournal 11, November 2013, Seite 382

Der UFS wird zum Bundesfinanzgericht – das UFSjournal zum BFGjournal

Daniela Moser und Christian Lenneis

Aufgrund von Art. 129 B-VG in der Fassung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, tritt ab dem das Bundesfinanzgericht (BFG) an die Stelle des unabhängigen Finanzsenates (UFS). Nach Art. 136 Abs. 1 B-VG ist die Organisation der Verwaltungsgerichte des Bundes und somit auch des Bundesfinanzgerichtes durch Bundesgesetz zu regeln. Art. 136 Abs. 3 B-VG sieht für das Bundesfinanzgericht ein eigenständiges Verfahrensrecht vor. Wenn auch die Strukturen sowie die verfahrensrechtlichen Abläufe auf den ersten Blick sich ähneln, so sind sowohl in der Organisation als auch im Verfahrensrecht im Hinblick auf die verfassungsrechtlich vorgesehene Angleichung an gerichtliche Rahmenbedingungen einige bedeutsame Änderungen erfolgt. Im Folgenden werden diese Änderungen sowie die wesentlichen Eckpunkte in der Organisation und im Verfahrensrecht dargestellt.

1. Organisation – Veränderungen vom UFSG zum BFGG

Mit dem Bundesgesetz über das Bundesfinanzgericht (Bundesfinanzgerichtsgesetz; BFGG) wird die Organisation des mit Wirksamkeit ab eingerichteten BFG unter Berücksichtigung der mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 verbundenen Zielsetzungen sowie des vorgegebenen verfassungsrechtlichen Rahmens geregelt bzw. näher ausgestaltet.

Hauptgesichtspunkte bei de...

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