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BFGjournal 9, September 2022, Seite 281

Vergütung der Normverbrauchsabgabe an eine Person, die nicht Zulassungsbesitzer ist

Monika Ahorn

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Vergütung der Normverbrauchsabgabe bei Verkauf eines Fahrzeuges ins Ausland haben aufgrund der Rechtsprechung des VfGH bereits mehrmals Änderungen erfahren.

Das BFG hatte zu klären, ob die Vergütung in einem Fall zusteht, obwohl die Person, die das Fahrzeug ins Ausland liefert, nicht Zulassungsbesitzer ist.


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RV/7102109/2021; Revision zugelassen.
§ 12a Abs 1 TS 1 NoVAG 1991

1. Der Fall

Am kaufte der Beschwerdeführer (Bf) ein Fahrzeug von einer Privatperson, die das Fahrzeug im Inland zum Verkehr zugelassen hatte und verkaufte es am an eine deutsche GmbH. Das Fahrzeug wurde von einem Vertreter der Käuferin in Österreich abgeholt, nach Deutschland transportiert und am in Deutschland zum Verkehr zugelassen.

S. 282 Der Bf beantragte die Vergütung der Normverbrauchsabgabe gemäß § 12a NoVAG 1991. Das Finanzamt versagte die Vergütung, da der Bf nie Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges war und § 12a NoVAG 1991 (neben anderen hier nicht relevanten Möglichkeiten) eine Vergütungsmöglichkeit nur für den Zulassungsbesitzer vorsieht.

2. Die Entscheidung

Strittig war, ob die Vergütung der Normverbrauchsabgabe zu Recht gemäß § 12a Abs 1 TS 1 NoVAG 1991 versagt wurde.

Wenn nach dem Gesetzestext des § 12a Abs 1 TS...

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