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BFGjournal 9, September 2022, Seite 259

Pauschale Freibeträge: Behinderung muss nachgewiesen werden

Entscheidung: RV/7100165/2022; Revision nicht zugelassen.

Norm: § 35 Abs 2 und Abs 8 EStG 1988.

Nach § 35 Abs 2 EStG 1988 sind sowohl die Tatsache der Behinderung als auch das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw der Grad der Behinderung durch eine amtliche Bescheinigung (bzw elektronische Übermittlung iSd § 35 Abs 8 EStG 1988) der zuständigen Stelle (idR das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen) nachzuweisen. Die Abgabenbehörde hat ihrer Entscheidung die jeweils vorliegende amtliche Bescheinigung zu Grunde zu legen.

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