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Zur Tabaksteuerpflicht von Cannabis
Im vorliegenden Fall war strittig, ob für die Einfuhr von Cannabis Tabaksteuer entsteht.
1. Der Fall
Einem Hanf-Shop wurde wegen der vorschriftswidrigen Verbringung von Cannabis-Blüten aus der Schweiz Tabaksteuer vorgeschrieben. Bei den gegenständlichen Produkten handelte es sich um kein Suchtgift, da die – zum Rauchen geeigneten – Blüten nur einen sehr niedrigen THC-Gehalt von weniger als 0,3 % aufwiesen, das war so weit unstrittig. Strittig war in diesem Verfahren hingegen, ob die Produkte aufgrund ihrer Beschaffenheit ein Steuergegenstand nach dem TabStG sind, welche (verbrauchsteuerliche) Bedeutung die Kombinierte Nomenklatur hat, ob die Steuer (unverhältnismäßig und unsachlich) hoch sei und ob eine erteilte (unrichtige) Auskunft die Erhebung von Tabaksteuer verhindere. Bestritten wurde überdies, dass eine Einfuhr verwirklicht wurde, weil die Waren zunächst von der Schweiz nach England (vor dem EU-Austritt von UK) und erst danach (wohl durch eine ig Lieferung) nach Österreich gelangt sein sollen.
S. 175 2. Die Entscheidung des BFG
Das BFG hält zunächst fest, dass Marihuana, dh Cannabis-Blüten, in den Bestimm...