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Nochmals: Keine Verlustverwertungsbeschränkung beim gewerblichen Grundstückshandel
In der letzten Ausgabe des BFG journals haben Mischkreu/Oberkleiner/Knesl das Erkenntnis des , besprochen. Dabei haben die Autoren es in ihrer kritischen Würdigung unter Hinweis auf Jakom/Laudacher, EStG14, § 2 Rz 145, ohne Weiteres als rechtlich gegeben angesehen, dass die Bestimmung des § 2 Abs 2a EStG aus einem Grundtatbestand und einem Regeltatbestand besteht, wobei jeder der Tatbestände für sich allein die Rechtsfolgen, dh Beschränkung des Verlustausgleichs und Verlustvortrags, auslösen kann. Die „Finanzverwaltung“ habe den gegenständlichen Fall unter den Grundtatbestand subsumieren und anhand dessen den Verlustausgleich und Verlustvortrag untersagen wollen. Interessanterweise habe das BFG – so die Autoren – in der Begründung seiner Entscheidung die Argumente der Abgabenbehörde nur wiedergegeben, ohne sich mit diesen näher auseinanderzusetzen. In dem Punkt haben die Autoren die Entscheidung des BFG wohl missverstanden.
1. Der Fall
Die beschwerdeführende Immobilien-KG wurde von einer Bank für den Beschwerdeführer (Bf) im November 2008 gegründet. Als unbeschränkt haftende Gesellschafter fungierten Angestellte d...