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Miteinbringung des Teils eines Grundstücks unter Zurückbehaltung des gesamten Kredits im Privatvermögen
Rechtssatz (nicht amtlich): Bei teilweiser Einbringung gemäß Art III UmgrStG eines im Privatvermögen fremdfinanziert angeschafften Grundstücks sind die auf den eingebrachten Grundstücksteil entfallenden, nicht eingebrachten Verbindlichkeiten als Privatschuld im Zusammenhang mit dem Anteil an der übernehmenden Körperschaft zu beurteilen. Die darauf entfallenden Fremdkapitalzinsen unterliegen daher dem Abzugsverbot gemäß § 20 Abs 2 EStG.
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer (Bf) führte bis zum Veranlagungsjahr 2003 einen Betrieb in Form eines Einzelunternehmens mit Gewinnermittlung gem § 5 EStG 1988. Mit Einbringungsvertrag vom wurde dieser Betrieb rückwirkend zum Stichtag gem Art III UmgrStG in die X-GmbH eingebracht. Das Grundstück A diente dem Betrieb und wurde zur Gänze mit eingebracht.
Das unmittelbar daran angrenzende Grundstück B wurde im Jahr 2002 vom Bf um insgesamt 488.330 Euro erworben. Das seit dem Erwerb im Jahr 2002 sich im Privatvermögen des Bf befindliche Grundstück B wurde im Zuge des Einbringungsverfahrens in zwei Grundstücke aufgeteilt (im Folgenden: B.1 und B.2). Der hintere Teil des Grundstücks, der Teil B.1, wurde vor der Einbringung vom Bf nicht...