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BFGjournal 2, Februar 2022, Seite 49

Erfassung rückerstatteter, in Zusammenhang mit ausländischen Einkünften stehender Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen des Progressionsvorbehaltes

Wolfgang Ryda

Nach der Rechtsprechung des VwGH ist bei rückerstatteten Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstnehmeranteilen) eine Prüfung des Veranlassungszusammenhanges mit den erzielten Einkünften unabdingbar mit dem Ergebnis, dass exklusiv in Zusammenhang mit ausländischen, sprich ex DBA nicht der inländischen Besteuerung unterliegenden, Einkünften stehende Beiträge nur bei der Festsetzung der Einkommensteuer für das übrige Einkommen des Beschwerdeführers (Bf) (Progressionsvorbehalt) heranzuziehen sind ().


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RV/7101949/2021, Revision nicht zugelassen.
Art 13 VO (EG) Nr 883/2004; §§ 70, 70a ASVG, 25 Abs 1 Z 3 lit d EStG 1988

1. Der Fall

Zunächst gelangte im Zuge der Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr 2019 des Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie solche aus Vermietung und Verpachtung erzielenden Bf ein aus einem Lohnzettel der ÖGK stammender Betrag von 4.315,22 Euro zum Ansatz, respektive wurde nämlich Abgabe im Ausmaß von 2.355,00 Euro festgesetzt.

Gegen den mit datierten Einkommensteuerbescheid 2019 wurde mit Schriftsatz vom eine Beschwerde nachstehenden Inhalts erhoben:

„Der Bescheid wird in dem Punkt angefochten, dass rückgezahlte Sozialversich...

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