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BFGjournal 2, Februar 2022, Seite 38

„Ich befürworte eine wissenschaftliche Forschung, die sich auch an den Bedürfnissen der Praxis orientiert“

Im BFGjournal zu Gast: Assoz. Univ.-Prof. Gernot Aigner, JKU Linz


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Prof. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Johannes Kepler Universität Linz. Er ist Steuerberater und Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Er ist ua im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht tätig, schwerpunktmäßig in der Besteuerung von Kapitalvermögen. Er publiziert regelmäßig zur EuGH-Rechtsprechung. Anlässlich der kürzlich ergangenen EuGH-Urteile zur Verwaltung von Sondervermögen baten wir ihn zum Interview.

BFGjournal: Lassen Sie mich mit einem aktuellen Thema beginnen und zwar mit den zwei Vorabentscheidungsersuchen, die unser Richter Dr. Ansgar Unterberger an den EuGH gestellt hat. Verkürzt gesagt, ging es darum, ob die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 8 lit i UStG 1994 (in Umsetzung des Art 135 Abs 1 lit g der RL 2006/112/EG, MwStSystRl) für die Verwaltung von Sondervermögen nach dem InvFG 1993 bzw dem InvFG 2011 anwendbar ist, wenn derartige Verwaltungsleistungen von der Verwaltungsgesellschaft an einen Dritten ausgelagert werden.

Vor ein paar Monaten ergingen die Urteile des EuGH und in der Folge die BFG-Entscheidungen. Dr. Ansgar Unterberger hat nun den Fall im vorliegenden Heft ausführlich kommentiert. Auch Sie haben bereits für die SWK B...

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