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Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen auch ohne Zertifizierung möglich?
In seiner Entscheidung vom 12. 8 .2021, RV/5100801/2020, kommt das BFG zum Schluss, dass die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen gemäß § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG iVm § 1 Z 9 UStBLV auch dann zur Anwendung gelangen kann, wenn keine gesetzlich geforderte behördliche Zertifizierung iSd § 1 Z 9 UStBLV vorgelegt wird.
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RV/5100801/2020, Revision zugelassen und Amtsrevision eingebracht. | § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG, Art 132 Abs 1 Buchst i MwStSyst-RL |
1. Der Fall
Die Beschwerdeführerin (Bf) betreibt eine Sprachschule („Learning Centre“), die Babys, Kindern und Teenagern Englisch als Fremdsprache nach der Muttersprachenmethode beibringt und dabei über einen Bildungszeitraum von 14 bis 19 Jahren ein kontinuierliches und aufeinander aufbauendes Kursprogramm anbietet. Erwachsene sind keine Zielgruppe der Sprachschule. Die Kinder profitieren im von der Bf angebotenen Kursprogramm vom Lernen innerhalb des wissenschaftlich belegten Sprachfensters für den frühkindlichen Spracherwerb. Der Unterricht wird in Gruppen von vier bis acht Kindern abgehalten, um die Interaktion in den Gruppen und damit den Spracherwerb zu fördern. Einzelunterricht wird grundsätzlich keiner angeboten.
Organisatorisch findet der Unterricht in sogenannten „Learning Studios“ bzw „Learning Ce...