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Kilometergeld oder Pendlerpauschale bei Vorliegen einer zweiten Arbeitsstätte?
Entscheidung: RV/7104955/2020, Revision nicht zugelassen.
Norm: § 16 Abs 1 Z 6 EStG.
Arbeitsstätte ist jener Ort, an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Ob die Dienstzuteilung auf Antrag des Beamten oder aus dienstlichen Erfordernissen erfolgt, ist für die gegenständliche Frage des Vorliegens einer Arbeitsstätte nicht von Relevanz, weil in allen Fällen die Erteilung eines dienstlichen Auftrages dazu führt, dass sich der Beamte in Erfüllung seiner Pflichten aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis an den mitgeteilten Ort zu begeben hat ().